Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten hat in Deutschland eine besondere Stellung, da dieses gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) von den meisten Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt wird.

Die Ermittlung des Verkehrswerts - auch Marktwert genannt – ergibt sich nach § 194 BauGB unter Anwendung der in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) niedergeschriebenen Verfahren. Die Ermittlungsverfahren können je nach Objektart und Datenlage einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen.

Diese ausführlichste Art der Immobilienbewertung wird bei privat-rechtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Erbauseinandersetzung u.a.) und bei öffentlichen, gerichtlichen Verfahren (Enteignung, Verkehrswertnachweis in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten u.a.) benötigt.

Die in einem ersten Schritt erstellte ausführliche Dokumentation der Immobilie wird durch detaillierte Beschreibungen und Anlagen sinnvoll ergänzt. Nach einer Recherche in öffentlichen Registern nach werterheblichen Inhalten werden diese analysiert und ausgewertet (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, abgabenrechtliche Situation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan u.a.). Diesem Schritt kann sich eine Auswertung und Berücksichtigung der vorhandenen Mietverträge anschließen.

Fazit: In der oben beschriebenen Immobilienbewertung stecken neben einer transparenten Begründung der zugrunde liegenden Wertansätze auch die Kommentare zu den Datenquellen. Damit das Verkehrswertgutachten in seinen Formulierungen und Schlussfolgerungen auch für den Laien verständlich und für den Fachmann überprüfbar ist, werden alle Fachbegriffe im Detail erklärt.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Objektbesichtigung Leistung ist enthalten
Dokumentation mit Fotos Leistung ist enthalten
Übersichtsblatt (Kurzform) Leistung ist enthalten
Objektbeschreibung Leistung ist enthalten
Lagebeschreibung Leistung ist enthalten
Individuelle Wertermittlung Leistung ist enthalten
Angabe des amtlichen Bodenrichtwerts Leistung ist enthalten
Anpassung des Bodenrichtwerts Leistung ist enthalten
Beurteilung etwaiger Rechte und Belastungen
(Abt. II des Grundbuchs)
Leistung ist enthalten
Prüfung des Baulastenverzeichnisses Leistung ist enthalten
Begründung der wesentlichen Wertansätze Leistung ist enthalten
Berücksichtigung evtl. bestehender Mietverträge Leistung ist enthalten
Ergänzende Unterlagen als Anlagen Leistung ist enthalten
Erklärung der bauplanungsrechtlichen Situation Leistung ist enthalten
Erklärung der abgabenrechtlichen Situation Leistung ist enthalten
Aussage zu evtl. laufenden Bodenordnungsverfahren Leistung ist enthalten
Aussage zum Inhalt des Altlastenkatasters Leistung ist enthalten
Aufmaß der Wohnfläche Leistung muss zusätzlich bestellt werden


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Das Verkehrswertgutachten kommt immer dann ins Spiel, wenn Sie...

... eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrs­werts der Immobilie wünschen, die auch vor Gericht verwendet werden kann. Aber auch wenn der Marktwert einer Immobilie ermittelt werden und hierzu ein Gutachten etwa im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgelegt werden muss, sind Sie mit dem Verkehrs­wert­gutachten auf der sicheren Seite.

Besonders empfiehlt sich ein Verkehrs­wert­gutachten auch dann, wenn Sie den Verkehrswert einer Immobilie wissen möchten, für deren Wertermittlung wichtige Details auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen.

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