Anlässe für Immobilienbewertungen

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB ist in zahlreichen privaten, wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexten erforderlich. Nachfolgend sind die wesentlichen Bewertungsanlässe aufgeführt:


1. Kauf und Verkauf von Immobilien

  • Ermittlung eines marktgerechten Kauf- oder Verkaufspreises
  • Vermeidung finanzieller Fehlentscheidungen
  • Verhandlungsgrundlage für Käufer und Verkäufer

2. Vermögensübersicht und Vermögensaufstellung

  • Objektive Ermittlung des Immobilienvermögens
  • Grundlage für Vermögensbilanzen (privat oder gewerblich)
  • Unterstützung bei strategischen Vermögensentscheidungen

3. Erbschaft und Schenkung

  • Bewertung zur Aufteilung von Nachlässen
  • Grundlage für Einigungen innerhalb von Erbengemeinschaften
  • Nachweis gegenüber Finanzbehörden

4. Ehescheidung und Zugewinnausgleich

  • Ermittlung des Immobilienwerts für familiengerichtliche Verfahren
  • Objektive Basis für Vermögensaufteilung
  • Vermeidung von Streitigkeiten durch neutrale Bewertung

5. Steuerliche Anlässe

  • Nachweis des gemeinen Werts gegenüber Finanzamt
  • Unterstützung bei: 
    • Erbschaftsteuer
    • Schenkungsteuer
    • Grundsteuer (Einzelfälle / Plausibilisierung)

6. Beleihung und Finanzierung

  • Grundlage für Kreditentscheidungen von Banken
  • Ermittlung des Beleihungswerts
  • Unterstützung bei Umschuldungen oder Anschlussfinanzierungen

7. Zwangsversteigerung und gerichtliche Verfahren

  • Gutachten im Rahmen von Vollstreckungsverfahren
  • Wertermittlung für Gerichte
  • Objektive Entscheidungsgrundlage

8. Auseinandersetzungen und Streitfälle

  • Klärung von Wertdifferenzen zwischen Parteien
  • Einsatz als neutrales Sachverständigengutachten
  • Unterstützung bei außergerichtlichen Einigungen

9. Miet- und Pachtangelegenheiten

  • Ermittlung von marktüblichen Mieten
  • Bewertung bei Neuvermietung oder Anpassung
  • Grundlage für gutachterliche Stellungnahmen

10. Bewertung von Rechten und Belastungen

  • Erbbaurechte
  • Wohnrechte / Nießbrauch
  • Grunddienstbarkeiten

11. Bilanzierung und betriebswirtschaftliche Zwecke

  • Bewertung von Anlagevermögen
  • Handels- und steuerrechtliche Zwecke
  • Unternehmensbewertungen mit Immobilienbezug

12. Projektentwicklung und Investitionsentscheidungen

  • Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Entscheidungshilfe für Investoren
  • Bewertung von Grundstückspotenzialen
     


Hinweis zur Methodik


Die Wertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen:

  • § 194 BauGB
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Immobilienwertermittlungsanweisungen (ImmoWertA)


sowie unter Heranziehung marktbezogener Daten:

  • Gutachterausschüsse (z.B. Freiburg)
  • Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
  • öffentlich verfügbare Marktdaten
     


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