Benötigte Unterlagen für die Immobilienbewertung
Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Fehlende Unterlagen können auch durch den Sachverständigen, bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, zu Lasten des Auftraggebers besorgt werden.
Folgende Unterlagen müssen für eine Wertermittlung vorliegen, jeweils bezogen auf den maßgeblichen Stichtag (nicht abschließend):
- Maßstäbliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) der Gebäude und Grundstücke
- Flächenberechnung (Wohnfläche, Nutzfläche, Bruttogrundfläche, umbauter Raum)
- Angaben zu Modernisierungen
- Energieausweis
- Angaben über das Baujahr und den Zeitpunkt eventueller Um- und Anbauten sowie Angaben über nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahmen
- Mietverträge und Angaben über die derzeitige Höhe des Mietzinses und der Bewirtschaftungskosten
- Auskünfte über Besonderheiten des Grundstücks einschließlich eventueller Kontaminationen
- Mitteilung über Rechte und Belastungen am Grundstück, die nicht im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen sind (z.B. altrechtliche Vereinbarungen)
- Aktueller Grundbuchauszug
- Eintragungsbewilligungen zu Eintragungen in Abt. II des Grundbuches
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte sowie Flurstücks- und Eigentumsnachweis
Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
- Aufteilungsplan bzw. Auszug daraus
- Teilungserklärung einschließlich eventueller Nachträge
- Abrechnung des Verwalters
- Wirtschaftsplan
- Auskunft über die Höhe der gemeinschaftlichen Erhaltungsrücklage
- Die letzten zwei bis drei Protokolle der Eigentümerversammlungen
Darüber hinaus sind behördliche Auskünfte einzuholen (nicht abschließend):
- Baulastenverzeichnis
- öffentlich-rechtliche Einschränkungen (Denkmalschutz, Sanierungsgebiet etc.)
- Altlastenkataster
- Erschließungsbeiträge
- Planungsrechtlicher Rahmen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB, Grundlagen § 34 oder § 35 BauGB usw.)
- Baugenehmigung
- Sofern relevant: Überschwemmungsgebiet, naturschutzrechtliche Belange
