Gutachterliche Stellungnahme

Abzugrenzen ist ein Gutachten jedoch von der sogenannten gutachtlichen (gutachterlichen) Stellungnahme, die oft sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt wird. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachtlichen Stellungnahme – in mündlicher oder schriftlicher Aussage – auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen.

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