Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten in Freiburg gemäß § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten dient der rechtssicheren Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie. Grundlage ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB), wonach sich der Verkehrswert nach den zum Wertermittlungsstichtag maßgeblichen rechtlichen Gegebenheiten sowie den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks bestimmt.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Verkehrswertgutachten für Immobilien in Freiburg und der Region Südbaden.
Anwendungsbereiche eines Verkehrswertgutachtens
Verkehrswertgutachten werden insbesondere benötigt:
- zur Vorlage bei Gerichten
- für steuerliche Zwecke (Erbschaft, Schenkung)
- bei Vermögensauseinandersetzungen
- für Finanzierungen und Beleihungen
- zur fundierten Entscheidungsgrundlage bei Transaktionen
Die Gutachten sind auf eine Verwendung gegenüber Behörden, Kreditinstituten und Gerichten ausgerichtet.
Grundlagen der Wertermittlung
Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der normierten Verfahren gemäß ImmoWertV:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
Zusätzlich werden marktbezogene Daten einbezogen:
- Bodenrichtwerte
- Liegenschaftszinssätze
- Marktanpassungsfaktoren
- Immobilienmarktberichte des Gutachterausschusses Freiburg
Regionale Marktanalyse Freiburg
Der Freiburger Immobilienmarkt weist deutliche lagebedingte Differenzierungen auf. Stadtteile wie Wiehre, Herdern oder Vauban unterscheiden sich wesentlich hinsichtlich Preisniveau und Nachfrage.
Im Rahmen der Wertermittlung werden diese Unterschiede differenziert berücksichtigt und durch aktuelle Marktdaten hinterlegt.
Ablauf eines Verkehrswertgutachtens
- Klärung des Bewertungsanlasses
- Analyse der objektrelevanten Unterlagen
- Ortsbesichtigung der Immobilie
- Durchführung der Wertermittlung
- Erstellung des Gutachtens
Das Gutachten wird nachvollziehbar dokumentiert und ist prüf- sowie belastbar.
Ihr Ansprechpartner in Freiburg
Unsere Leistungen auf einen Blick
| Objektbesichtigung | ![]() |
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| Dokumentation mit Fotos | ![]() |
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| Übersichtsblatt (Kurzform) | ![]() |
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| Objektbeschreibung | ![]() |
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| Lagebeschreibung | ![]() |
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| Individuelle Wertermittlung | ![]() |
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| Angabe des amtlichen Bodenrichtwerts | ![]() |
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| Anpassung des Bodenrichtwerts | ![]() |
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| Beurteilung etwaiger Rechte und Belastungen (Abt. II des Grundbuchs) |
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| Prüfung des Baulastenverzeichnisses | ![]() |
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| Begründung der wesentlichen Wertansätze | ![]() |
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| Berücksichtigung evtl. bestehender Mietverträge | ![]() |
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| Ergänzende Unterlagen als Anlagen | ![]() |
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| Erklärung der bauplanungsrechtlichen Situation | ![]() |
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| Erklärung der abgabenrechtlichen Situation | ![]() |
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| Aussage zu evtl. laufenden Bodenordnungsverfahren | ![]() |
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| Aussage zum Inhalt des Altlastenkatasters | ![]() |
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| Aufmaß der Wohnfläche | ![]() |
Leistungsübersicht schließen
Das Verkehrswertgutachten kommt immer dann ins Spiel, wenn Sie...
... eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie wünschen, die auch vor Gericht verwendet werden kann. Aber auch wenn der Marktwert einer Immobilie ermittelt werden und hierzu ein Gutachten etwa im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgelegt werden muss, sind Sie mit dem Verkehrswertgutachten auf der sicheren Seite.
Besonders empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten auch dann, wenn Sie den Verkehrswert einer Immobilie wissen möchten, für deren Wertermittlung wichtige Details auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:


