Verkehrswertgutachten
Das Verkehrswertgutachten hat in Deutschland eine besondere Stellung, da dieses gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) von den meisten Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt wird.
Die Ermittlung des Verkehrswerts - auch Marktwert genannt – ergibt sich nach § 194 BauGB unter Anwendung der in der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken“ (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) niedergeschriebenen Verfahren. Die Ermittlungsverfahren können je nach Objektart und Datenlage einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen.
Diese ausführlichste Art der Immobilienbewertung wird bei privat-rechtlichen Auseinandersetzungen (Scheidung, Erbauseinandersetzung u.a.) und bei öffentlichen, gerichtlichen Verfahren (Enteignung, Verkehrswertnachweis in Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten u.a.) benötigt.
Die in einem ersten Schritt erstellte ausführliche Dokumentation der Immobilie wird durch detaillierte Beschreibungen und Anlagen sinnvoll ergänzt. Nach einer Recherche in öffentlichen Registern nach werterheblichen Inhalten werden diese analysiert und ausgewertet (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, abgabenrechtliche Situation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan u.a.). Diesem Schritt kann sich eine Auswertung und Berücksichtigung der vorhandenen Mietverträge anschließen.
Fazit: In der oben beschriebenen Immobilienbewertung stecken neben einer transparenten Begründung der zugrunde liegenden Wertansätze auch die Kommentare zu den Datenquellen. Damit das Verkehrswertgutachten in seinen Formulierungen und Schlussfolgerungen auch für den Laien verständlich und für den Fachmann überprüfbar ist, werden alle Fachbegriffe im Detail erklärt.
Unsere Leistungen auf einen Blick
Objektbesichtigung | ||
Dokumentation mit Fotos | ||
Übersichtsblatt (Kurzform) | ||
Objektbeschreibung | ||
Lagebeschreibung | ||
Individuelle Wertermittlung | ||
Angabe des amtlichen Bodenrichtwerts | ||
Anpassung des Bodenrichtwerts | ||
Beurteilung etwaiger Rechte und Belastungen (Abt. II des Grundbuchs) |
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Prüfung des Baulastenverzeichnisses | ||
Begründung der wesentlichen Wertansätze | ||
Berücksichtigung evtl. bestehender Mietverträge | ||
Ergänzende Unterlagen als Anlagen | ||
Erklärung der bauplanungsrechtlichen Situation | ||
Erklärung der abgabenrechtlichen Situation | ||
Aussage zu evtl. laufenden Bodenordnungsverfahren | ||
Aussage zum Inhalt des Altlastenkatasters | ||
Aufmaß der Wohnfläche |
Leistungsübersicht schließen
Das Verkehrswertgutachten kommt immer dann ins Spiel, wenn Sie...
... eine ausführlich dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Verkehrswerts der Immobilie wünschen, die auch vor Gericht verwendet werden kann. Aber auch wenn der Marktwert einer Immobilie ermittelt werden und hierzu ein Gutachten etwa im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgelegt werden muss, sind Sie mit dem Verkehrswertgutachten auf der sicheren Seite.
Besonders empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten auch dann, wenn Sie den Verkehrswert einer Immobilie wissen möchten, für deren Wertermittlung wichtige Details auf keinen Fall außer Acht gelassen werden dürfen.
Unsere Leistungen auf einen Blick: